Besuchsregelung

Laut der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung können ab dem 6. Juni 2020 unter Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen Alten- und Pflegeheime von Angehörigen wieder betreten werden. Wir freuen uns, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen wiedersehen dürfen und ein Stück Normalität zurück in den Alltag kommt.

Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung für Termine unter 03726/7880141 an und beachten Sie bitte folgende Regelungen:

 

Belehrung – Hygienekonzept gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung

Nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist der Besuch in Alten- und Pflegeheimen unter bestimmten Voraussetzungen und der Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen gestattet.

Um diese Regelungen umzusetzen und die Bewohner weiterhin in vollem Umfang vor dem Infektionsrisiko zu schützen, bitten wir Sie um die Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Bei dem Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie bei Besuchen in unserer Einrichtung ist stets die aktuell gültige Allgemeinverfügung zu beachten.
  • Jeder wird angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen im Rahmen der Corona-Schutz-Verordnung auf das zwingend nötige Minimum zu reduzieren.
  • Besuche sind nur möglich, wenn der Bewohner bzw. die Einrichtung nicht unter Quarantäne stehen.
  • Die Besuche sind weiterhin mit der Einrichtung abzustimmen.
  • Besuche sind wochentags regelhaft nach Terminvereinbarung
    10.00 Uhr
    11.00 Uhr
    14.00 Uhr
    15.00 Uhr
    16.00 Uhr
    möglich. Besuch für 4 Bewohner je Zeit (2 x im Außenbereich Terrasse überdacht, 2 x Innenbereich Veranstaltungsraum).
    Voraussetzung: telefonische Terminvereinbarung, Einschreiben in Besucherliste incl. Unterzeichnung der Belehrung, Zeitrahmen ca. 45 Minuten, Mundschutz für Angehörige (eigener Mundschutz möglich), Abstandsregel.
    Bei bettlägerischen Bewohnern erfolgt der Besuch im Bewohnerzimmer.
  • Besuche am Wochenende regelhaft nach Terminvereinbarung
    09.00 Uhr
    10.00 Uhr
    11.00 Uhr
    15.00 Uhr
    16.00 Uhr
    17.00 Uhr
    möglich. Besuch für 4 Bewohner je Zeit (2 x im Außenbereich Terrasse überdacht, 2 x Innenbereich Veranstaltungsraum).
    Voraussetzung: telefonische Terminvereinbarung, einschreiben in Besucherliste, unterzeichnen der Belehrung, Zeitrahmen ca. 45 Minuten, Mundschutz für Angehörige (eigener MS möglich), Abstandsregel.
    Bei bettlägerischen Bewohnern erfolgt der Besuch im Bewohnerzimmer.
  • Zu den Zeiten sind auch Spaziergänge möglich. Hier zusätzlich Mundschutz für Bewohner. Bei Spaziergängen wird dringend empfohlen, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Bei Zusammenkünften sind zwingend die Regelungen lt. §2 der Corona-Schutz-Verordnung einzuhalten. Der Einrichtung sind ggf. weitere Kontaktpersonen mitzuteilen.
  • Andere Regelungen sind nach Vereinbarung mit EL oder PDL möglich.   
  • Die Bewohner können maximal 2 Besucher aus einem Hausstand zeitgleich empfangen.
  • Für die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten führen wir eine Besucherliste – bitte unterschreiben Sie auf der Besucherliste und geben an, in welchem Zeitraum Sie welche Person in unserer Einrichtung besucht haben.
  • Mit der Besucherliste bestätigen Sie, Ihre Symptomfreiheit sowie den Ausschluss eines wissentlichen Kontaktes zu einem bestätigten Covid-19-Infizierten.
  • Für die Besuche nutzen Sie die vorgegebenen Räumlichkeiten/Terrassen der Einrichtung. Für den Besuch von bettlägerischen Bewohnern soll der kürzeste Weg genutzt werden.
  • Die Besuche sind auf ca. 45 Minuten beschränkt.
  • Folgende Hygienemaßnahmen sind während der Besuche einzuhalten:
    • Möglichst 1,5m Abstand halten
    • Vor dem Betreten der Einrichtung sind die Hände zu desinfizieren.
    • In der Einrichtung ist von den Besuchern zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
    • Körperkontakt sollte vermieden werden.
  • Bitte vermeiden Sie die Ansammlung von Gruppen vor der Einrichtung.